Bei Havarie Schäden handelt es sich um große Schadensereignisse (meist im Verkehrswesen) wie z. B. Transportmittelunfälle oder Güterschäden, bei denen die beförderte Ladung in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

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Aufgaben eines Havariekommissars

Es ist Aufgabe des Havariekommissars, Ursache und Umfang der Schäden an den beförderten Gütern (keine Flur- oder Fahrzeugschäden) ohne Verbindlichkeit für die Haftung festzustellen und dem Auftraggeber darüber zu berichten.

Bei einer Besichtigung am Unfallort kommt es nicht nur auf die Feststellung des Schadens an, sondern auch darauf, die Fahrer bei der Bergung und Sicherstellung der Ladung zu unterstützen. Die Aufgabe des Havariekommissars ist es, Unterlagen (z. B. Schadenmeldung, Schadenrechnung, Lieferrechnungen usw.) zu beschaffen sowie den Schaden der Höhe nach zu ermitteln oder die Schadenrechnung der Höhe nach zu prüfen.

Besichtigungsaufträge werden in der Regel durch die Unternehmer, bzw. deren Erfüllungsgehilfen (Fahrer) erteilt. Aufträge durch Versicherer oder Polizeidienststellen erfolgen lediglich im Namen und für Rechnung des Unternehmers; ein Vertragsverhältnis mit dem Versicherern kommt nicht zustande.