Gasprüfung Wohnwagen und Mobile
Warum eine Gasprüfung?
- Alle Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Freizeitfahrzeugen wie z.B. in Wohnwagen und Wohnmobilen müssen mindesten alle 2 Jahre überprüft werden. (Quelle: §60 StVZO Stand 20 Juni 2024)
- Viele Campingplätze verlangen von Ihnen eine gültige Gasprüfung
- Auch eine Änderung oder Reparatur in der bereits vorhandenen Flüssiggasanlage wie z.B. ein neuer Kühlschrank, eine neue Heizung oder Arbeiten an der Gasleitung machen eine Prüfung erforderlich.
Wann muss geprüft werden : (Quelle: §60 StVZO Stand 20 Juni 2024)
- vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme,
- vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
- danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).
Ich überprüfe Ihre Flüssiggasanlage in Straßenfahrzeugen, Anhängern, Wohnmobilen, Wohnwagen, Caravan, Mobilheimen, Falt- und Klappanhängern nach DIN EN 1949 und DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Natürlich erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und eine Prüfplakette auf Ihrem Fahrzeug.